Die Schulordnung
Vorwort
Unsere Schule ist ein Ort des Lernens und weiterer schulischer Aktivitäten für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie für alle weiteren an der Schule tätigen Personen. Alle Belange der Schule richten sich deshalb auf die Verwirklichung von Möglichkeiten, in freundlicher Atmosphäre und mit Freude zu lernen und diesbezügliche Erfolge zu erzielen. Vor dem Hintergrund sich verändernder gesellschaftlicher Rahmenbedingungen stellt sich unser Gymnasium verstärkt seinem Erziehungsauftrag.
Wir verpflichten uns auf der Grundlage dieser Schulordnung, die von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und Eltern gemeinsam erarbeitet worden ist, die Erfordernisse des Lernens zu achten, respektvoll und freundlich miteinander umzugehen, uns gegenseitig zu helfen und uns an die vereinbarten Regeln zu halten. Vor allem verpflichten wir uns, im Falle von Auseinandersetzungen und Konflikten Gerechtigkeit und Fairness zu üben. Grundlage des Miteinanders an unserer Schule sind Toleranz, gegenseitiges Vertrauen und Verständnis sowie Engagement für alle schulischen Belange.
Grundsätze
- Wir möchten von anderen geachtet werden und gehen deshalb entsprechend rücksichtsvoll mit anderen um. Handlungen, welche die körperliche oder seelische Unversehrtheit anderer Personen beeinträchtigen oder gefährden, werden nicht geduldet.
- Konflikte zwischen den am Schulleben Beteiligten sollen als solche deutlich gemacht und auf menschliche Weise ausgetragen werden. Die Beteiligten sprechen zuerst miteinander anstatt mit anderen.
- Innerhalb und außerhalb des Unterrichts erwarten wir eine Atmosphäre, in der alle angstfrei arbeiten und sich entsprechend wohl fühlen können. Dazu gehört auch, anderen Mut zu machen, ihnen zu helfen und niemanden auszugrenzen. Ältere sollen für Jüngere, Starke für Schwächere Verantwortung zeigen.
- Zu einer guten Arbeitsatmosphäre gehören auch Sauberkeit und eine gepflegte Einrichtung. Deshalb geht jeder mit den Schulgebäuden, den Anlagen, Einrichtungsgegenständen, Schulbüchern und Materialien sorgfältig um.
- Waffen, waffenähnliche Gegenstände und Feuerwerkskörper dürfen nicht auf unser Schulgelände gebracht werden. Dies gilt auch für illegale Drogen, Cannabis und Alkohol.
- Handys und andere elektronische Geräte müssen während des Unterrichts grundsätzlich ausgeschaltet sein, es sei denn, die Lehrkraft erlaubt deren Einsatz für Unterrichtszwecke. Foto-, Film- und Videoaufnahmen bedürfen in jedem Fall der Genehmigung durch die Schulleitung. Schülerinnen und Schüler der Stufen 5 bis einschließlich 10 dürfen Handys, Smartphones und sonstige im Besitz der Schülerinnen und Schüler befindliche internetfähige Geräte nicht benutzt und müssen diese in der Schultasche aufbewahren, es sei denn, die Lehrkraft erlaubt die Nutzung. Auch für die Schülerinnen und Schüler der EF bis Q2 ist das Spielen an Smartphones und anderen internetfähigen Geräten in der Schule nicht gestattet. Das Mitbringen von Wertgegenständen (i. E. Smartphones, hochwertiger Schmuck oder wertvolle Uhren, teure Garderobe und höhere Bargeldbeträge) erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko; ein haftungsrechtlicher Anspruch bei Beschädigung oder Verlust gegenüber der Schule ist ausgeschlossen.
- Das Rauchen (auch von E-Zigaretten, Vapes) ist auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt.
- Jede Lehrkraft ist verpflichtet, für die Einhaltung der Schulordnung zu sorgen.
- Alle Beteiligten – Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigte – sollen in grundsätzlicher Übereinstimmung mit dem Geist der Schulordnung einander zuarbeiten. Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler sollen bei der Schulwahl diese Verpflichtung einzugehen bereit sein.
Unterricht und Unterrichtsräume
- An unserem Gymnasium beginnt und schließt der Unterricht pünktlich. Die Lehrkraft beendet den Unterricht.
- Die Schülerinnen und Schüler sitzen zu Beginn der Unterrichtsstunde an ihrem Platz und haben die Arbeitsmaterialien für die Stunde bereitgelegt. Die Tafel ist gesäubert. Die Lehrkraft wird ordnungsgemäß begrüßt. Im Zuge des Unterrichts unterbleiben lernhinderliche Störungen.
- Die Klassensprecherin/der Klassensprecher informiert das Sekretariat, falls die Lehrkraft fünf Minuten nach Stundenanfang noch nicht erschienen ist.
- Die Schülerinnen und Schüler sind für die Sauberkeit bzw. für die Sauberhaltung ihres Platzes und ihres Klassen- bzw. Kursraums verantwortlich. Sie sind verpflichtet, Verschmutzungen an ihrem Platz zu beseitigen, auch wenn diese nicht von ihnen verursacht worden sind, oder – in schlimmeren Fällen – der Lehrkraft anzuzeigen.
- In der Sekundarstufe I achtet ein von der Klassen- oder Kurslehrkraft zweiwöchentlich einzurichtender Ordnungsdienst am Ende jeder Stunde, insbesondere aber am Ende des Unterrichtstages auf die Sauberkeit des Klassen- bzw. Kursraums sowie des Flurbereichs, der sich vor dem Raum befindet. Er reinigt die Tafel und holt gegebenenfalls Kreide. Der unterrichtende Lehrer ist gehalten, entsprechende Hinweise zu geben und den Ordnungsdienst zu unterstützen. Die den Ordnungsdienst ausübenden Schülerinnen und Schüler werden namentlich im Klassen- oder Kursbuch und auf einem Aushang im Klassenraum vermerkt. In der Sekundarstufe II werden von den Kurslehrern wochenweise Schülerinnen und Schüler zur Bewältigung dieser Aufgaben herangezogen. Die entsprechende Kontrolle liegt bei den Kursleitungen.
- Alle Schülerinnen und Schüler verhalten sich so, dass der Ordnungsdienst möglichst wenig zu tun hat. In Konfliktfällen sind Lehrkräfte der Klasse bzw. der Stufe einzuschalten.
- Die Verunreinigung von Tischen, Stühlen und Wänden muss ebenso unterbleiben wie die Beschädigung bzw. Zerstörung von Einrichtungen der Schule. Für Beschädigungen und Zerstörungen muss gehaftet werden.
- Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle von den Schülerinnen und Schülern hochgestellt. Die Fenster des Unterrichtsraums werden geschlossen und die Raumbeleuchtung ausgeschaltet.
Schulbeginn - Pausen - Schulschluss
Schulbeginn – Schulschluss
Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe betreten das Schulgebäude (Ausnahmen: Mensa, Vorhalle des Hauptgebäudes) ab 7:42 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler der Sek I dürfen den A- und B- Trakt ab 7:42 Uhr betreten, das C-Gebäude ab 7:57 Uhr. Vorher dienen die Vorhalle des Hauptgebäudes und die Mensa als Aufenthaltsraum.
Fahrräder und E-Scooter müssen auf dem Schulgelände bis zum Fahrradkeller geschoben werden. Der Fahrradkeller dient nur zum Abstellen; danach ist er umgehend über die Eingangstür zu verlassen. Alle motorisierten Räder müssen in dem Depot am B-Trakt geparkt werden. Eine Auffahrt auf die dazugehörige Rampe ist mit gedrosseltem Tempo möglich. Auf dem Schulgelände muss der Motor abgestellt werden bzw. ausgelassen werden.
Pausenbeginn
Zu Beginn der großen Pausen gehen alle Schüler geordnet über Gänge und Treppen aus dem Gebäude. Die Lehrkräfte verschließen die Klassen- bzw. Kursräume und achten darauf, dass die Schülerinnen und Schüler auch die Gänge verlassen.
Bei einem Raumwechsel in den Pausen muss jeder Schüler selbst auf seine Schultasche achten. Die Taschen dürfen vor allem aus Zeitgründen nicht vor den neuen Räumen abgestellt werden.
Die Schülerbücherei und der SV-Raum sollen gleich zu Beginn der Pause aufgesucht werden. Der untere Flur des B-Traktes dient zum zügigen Durchgang.
Pausengelände
Der Pausenhof erstreckt sich vom C-Gebäude über den oberen und unteren Innenhof bis zur Aula. Die Pausenhalle im A-Trakt gehört zum Pausengelände. Die Anlagen hinter dem C-Trakt, die Wege zum Sportplatz, der Raum hinter dem B-Trakt gehören nicht zum Pausengelände. Der Raum und die Freitreppe vor dem Haupteingang stehen für den Pausenaufenthalt nur den Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschülern zur Verfügung.
Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen während der Unterrichts- und Pausenzeit das Schulgelände grundsätzlich nicht verlassen. Wenn ein Schüler der Sekundarstufe I das Schulgelände außerplanmäßig verlassen will, muss er sich aus versicherungsrechtlichen Gründen schriftlich im Sekretariat abmelden.
Verhalten in den Pausen
Das Schulgebäude und seine Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Abfälle sind nur in die entsprechenden Behältnisse zu geben. Alle sind für die Sauberkeit der Schule verantwortlich. Schüler haben der Aufforderung durch Lehrkräfte, Verschmutzungen zu beseitigen, Folge zu leisten. Rennen und Ballspielen mit Softbällen sind auf dem Schulhof erlaubt, solange niemand dadurch ernsthaft belästigt oder gar gefährdet wird. Wegen der Gefährdung anderer darf grundsätzlich nicht mit Schneebällen oder anderen Gegenständen geworfen werden.
Die Toilettenräume sind keine Pausenaufenthaltsräume. Die Aufsicht führt entsprechende Kontrollen durch. Allein aus hygienischen Gründen ist in den Toiletten auf strengste Sauberkeit zu achten.
Das Telefon im Sekretariat darf von Schülerinnen und Schülern während der Pausen und nach Unterrichtsschluss nur in sehr dringenden Fällen genutzt werden.
Regenpause
Bei Regen und widrigen Wetterverhältnissen dürfen die Schülerinnen und Schüler sich auch im unteren Flur des B-Traktes und im unteren Flur des C-Traktes aufhalten. Die Hofaufsicht H 2 verstärkt in diesem Fall die Pausenaufsicht.
Pausenordnungsdienst
Für die Einhaltung der Sauberkeit auf dem Schulhof, in der Pausenhalle und in der Cafeteria wird ein zusätzlicher Pausenordnungsdienst eingerichtet, der von allen Schülerinnen und Schülern sowie allen Lehrkräften bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu unterstützen ist. Der Pausenordnungsdienst besteht aus dreimal zwei Schülerinnen/Schülern. Die drei Zweiergruppen gehen in den großen Pausen getrennt über den Schulhof und zum Ende der Pause durch die Pausenhalle und beseitigen eventuell vorgefundenen Unrat. Jede Klasse/ jede Jahrgangsstufe ist einmal im Schuljahr für den Pausendienst zuständig. Der Dienst wird von den Klassen- bzw. Kursleitungen organisiert.
Verfahren bei Verstößen gegen die Schulordnung
Wer die Regeln verletzt, muss mit Sanktionen rechnen.
Eltern/Erziehungsberechtigte unterstützen die Schule bei der Durchführung entsprechender Maßnahmen. Sie werden im gegebenen Fall durch die Lehrkräfte benachrichtigt.
- Solche Sanktionen können erzieherische Maßnahmen im Sinne des Schulgesetzes (SchulG) sein, zum Beispiel:
- Missbilligung des Fehlverhaltens, Ermahnung und Beratung (Gespräch mit dem Klassenlehrer, mit den Beratungslehrern oder dem Schulleiter), ggf. Tadel,
- Verpflichtung zur Wiedergutmachung eines angerichteten Schadens, zum Beispiel zur Beseitigung von selbst verursachter Verschmutzung, zur Übernahme von weiteren Reinigungstätigkeiten evtl. auch nach Unterrichtsschluss (nach Benachrichtigung der Eltern), zur Ersetzung eines beschädigten Gegenstandes,
- zeitweilige Wegnahme von störenden oder gefährlichen Gegenständen im Besitz von Schülerinnen und Schülern,
- Ausschluss vom laufenden Unterricht und Anordnung der Nacharbeit unter Aufsicht (nach Benachrichtigung der Eltern).
2. Bei wiederholten oder schweren Verstößen gegen die Schulordnung kann gegebenenfalls eine Ordnungsmaßnahme gemäß SchulG beschlossen werden.
Stand: August 2025
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