Die Mediennutzungsordnung
Diese Medien-Nutzungsordnung ist eine Vereinbarung zwischen der Schulleitung, den Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern. Sie soll allen Beteiligten garantieren, dass die persönlichen Rechte im digitalen Raum und im Umgang mit Medien gewahrt bleiben. Die Vereinbarung soll ein verbindliches und verantwortungsbewusstes Verhalten garantieren, damit die Nutzungsmöglichkeiten moderner Medien im Lebensumfeld Schule mit Blick auf ihren Mehrwert für den Unterricht ermöglicht werden können.
Sie stellt demnach wichtige Grundregeln im Umgang mit Medien der Schule sowie eigener elektronischer Geräte auf und findet Anwendung bei der Nutzung der schuleigenen Computer, der Netzwerke und Software sowie bei der stets auf eigenes Risiko mitgebrachten Endgeräte. Für diese übernehmen sowohl das Josef-Albers-Gymnasium als auch der Schulträger bei Beschädigung oder Verlust keinerlei Haftung.
1 Grundsätze
1.1 Ich gehe mit den Computern und allen sonstigen Medien der Schule (z. B. Tablet, Beamer, Tageslichtschreiber) und dazugehörigen Geräten (z. B. Tastatur, Maus) sowie mit den von mir und meinen Mitschülerinnen und Mitschülern mitgebrachten privaten Endgeräten sorgfältig um und trage grundsätzlich Sorge dafür, dass Schäden an allen Medien vermieden werden.
1.2 Ich halte mich bezüglich aller genutzten Endgeräte (schuleigen und mitgebracht) an die Anweisungen der Lehrkraft.
1.3 Ich bin darüber informiert, dass Lernende ohne privates Endgerät grundsätzlich nicht benachteiligt werden, indem die Lehrkraft die Durchführung des Unterrichts auch ohne den Einsatz privater elektronischer Endgeräte sicherstellt.
1.4 Bemerke ich eine Nichteinhaltung der aufgeführten Nutzungsregeln melde ich dies sofort einer Lehrkraft.
2 Schul-Geräte
2.1 Ich verwende die schuleigenen Computer nur für schulische Zwecke und schließe niemals über das schulinterne Netzwerk private Verträge ab.
2.2 Ich weiß, dass der Download oder das Streaming von Filmen und Musik in der gesamten Schule ausdrücklich verboten ist, wenn es nicht explizit durch eine Lehrkraft erlaubt wurde.
2.3 Ich halte meine persönlichen Zugangsdaten für die Nutzung (Benutzername und Kennwort) geheim und gebe sie niemals weiter. Ich bin für meinen Account verantwortlich, daher arbeite ich auch nicht mit dem Account anderer Mitschüler.
2.4 Ich lasse daher den Computer, an dem ich mich angemeldet habe, nicht unbeaufsichtigt. Nach Beendigung der Arbeit melde ich mich vom Computersystem ab, stelle ggf. das mobile Schulgerät an den dafür vorgesehenen Platz und hinterlasse meinen Platz ordentlich.
2.5 Meine Daten speichere ich entweder in meiner privaten Cloud oder im mir mit der individuellen Anmeldekennung zugewiesenen zentralen Netzwerklaufwerk. Das schulöffentliche Laufwerk Z:, das allen Nutzern zur Verfügung steht, nutze ich nur zum Teilen von schulischen Dateien.
2.6 Ich ändere niemals selbstständig Einstellungen, lade Programme auf Schulrechner oder manipuliere in anderer Weise das Computersystem der Schule (z. B. Beschädigung oder Umstecken von Tastaturen und Mäusen).
2.7 Ich benutze schuleigene Computer nur nach erfolgter Einweisung und unter Aufsicht.
3 Private Geräte
3.1 Erlaubt mir eine Lehrkraft den Einsatz eigener, privater elektronischer Endgeräte im Unterricht als Unterrichtsmittel, kann ich dieses ausschließlich für diesen Zweck einschalten (vgl. hier auch 1.3).
3.2 Messenger wie z. B. WhatsApp verwende ich im Unterricht nicht. Private Push-Mitteilungen auf eigenen Geräten lasse ich unberücksichtigt, um mich auf das Unterrichtsgeschehen zu konzentrieren.
3.3 Sollte es trotz aller gebotenen Vorsicht zu einer Beschädigung oder zu einem Verlust meines Endgeräts kommen, so unterstützt mich die anwesende Lehrkraft und hilft mir bei der Aufklärung des Schadenshergangs und des Schadenszeitpunkts zur späteren möglichen Schadensregulierung.
3.4 Als Schülerin bzw. Schüler der Klassenstufen 5-10 lasse ich mein eigenes Endgerät in den Pausen ausgeschaltet in der Schultasche. Mir ist bewusst, dass mir die Lehrkräfte bei Verstoß gegen diese Regel mein Endgerät zeitweise abnehmen dürfen.
4 Persönlichkeitsschutz und Urheberrechte
4.1 Ich weiß, dass die Aufnahme von personenbezogenem Bild- und Videomaterial in jedem Fall der Genehmigung durch die Schulleitung bedarf.
4.2 Ich fotografiere oder filme niemals Personen ohne deren ausdrückliche Zustimmung (bei Minderjährigen auch nicht ohne die Einwilligung der Eltern). Fotos oder Videos, für die mir diese Zustimmung vorliegt, teile ich nicht mit anderen. Jeder Mensch hat das Recht an seinem Bild, d.h. an Abbildungen von seiner bzw. ihrer Person.
4.3 Fotos, Videos und andere personenbezogene Daten, die ich für Unterrichtszwecke auf einem digitalen Endgerät speichern durfte, lösche ich so schnell wie möglich und halte auch die rechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung ein.
4.4 Ich veröffentliche keine Texte oder Dokumente aus dem Unterricht bzw. dem Schulleben ohne Einwilligung der Schulleitung und aller Beteiligten.
4.5 Ich lade niemals unberechtigt Daten (Name, Geburtsdatum, Personenfotos, Videoaufnahmen etc.) von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und sonstigen Personen aus dem Internet oder dem schulinternen Netzwerk herunter oder veröffentliche sie.
4.6 Ich lade NICHTS aus dem Internet herunter, ohne mich zugleich über eine mögliche Verletzung der Urheberrechte zu vergewissern, und ich verbreite NICHTS im Internet, das die Urheberrechte anderer verletzt.
4.7 Ich rufe keine Inhalte jugendgefährdender Art auf (z. B. pornografisch, gewaltverherrlichend, schamverletzend oder rassistisch) noch veröffentliche oder verbreite ich sie.
4.8 Ich unterbinde jede Form von Cyberbullying. Gerade durch mein Handeln in sozialen Netzwerken und bei der Nutzung von Kurznachrichtendiensten verpflichte ich mich, aktiv einem Cyberbullying anderer zu begegnen, indem ich Verstöße einer Lehrkraft melde bzw. mir Hilfe bei den Medienscouts hole.
4.9 Ich gehe immer respektvoll mit anderen um und schütze ihre Würde, besonders, wenn ich z.B. Kurznachrichtendienste nutze, mich in sozialen Netzwerken äußere oder E-Mails schreibe.
Die Schule behält sich im begründeten Verdachtsfall vor, die im schulischen Netzwerk protokollierten Verbindungsdaten auszuwerten.
Diese Ordnung habe ich gelesen, verstanden und erkläre diese einzuhalten.
Stand: August 2025
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