Hausaufgabenkonzept 

Gesetzlicher Rahmen: SchulG § 42, Abs. 3 (Verpflichtung zur Erledigung von Hausaufgaben), bereinigter RdErl. vom 02.03.1974, § 15 APO-GOSt

Ziele: (a) Nachbereitung, Einübung, Vertiefung und Anwendung behandelter Unterrichtsinhalte,

(b) (nachrangig:) Vorbereitung neuer Unterrichtsinhalte,

(c) (nachrangig:) selbstständige Auseinandersetzung mit einer (begrenzten) neuen Aufgabe

Grundarten/-typen: 

Aus dem Unterricht ergeben sich zwangsläufig (laufend anfallende) Aufgaben, die nicht eigens gestellt werden müssen: z.B. Vorbereitung von Klassenarbeiten bzw. Klausuren, Nachschlagen von Begriffen, Lernen von Vokabeln/Formeln/Regeln. Hausaufgaben im engeren (hier thematisierten) Sinne sind explizite, terminierte Pflichtaufgaben, die aus einer besonderen Unterrichtssituation erwachsen.

Grundregel:

Hausaufgaben sind Lerngelegenheiten. Sie ergänzen den Unterricht, ersetzen ihn aber nicht. Ebenso wenig dienen sie der Disziplinierung von Schülerinnen und Schülern (Unzulässigkeit von Strafarbeiten). Sie drängen Eltern nicht in die Rolle von Hilfslehrern und steigern nicht den Bedarf an Nachhilfe (Prinzip: So wenig Unterstützung wie möglich!).

Grundsätze der Erteilung:

Unterricht und Hausaufgaben sind aufeinander bezogene  Lernsituationen. Hausaufgaben erwachsen aus dem Unterricht und führen zu ihm zurück. Sie berücksichtigen (auch im Sinne der Binnendifferenzierung) die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler im Blick auf ihren Schwierigkeitsgrad und ihren Umfang. Sie orientieren sich also an Fähigkeiten, Belastbarkeiten und Neigungen auch einzelner Schülerinnen und Schüler. Vor allem müssen sie ohne fremde Hilfe zu bewältigen sein. Sie sind klar formuliert, präzise umrissen, in ihrer Zielsetzung offensichtlich, beziehen sich auf vertraute Arbeitstechniken und Hilfsmittel und dienen der Förderung von (schwachen und starken) Schülerinnen und Schülern bzw. entsprechenden Lernfortschritten. Der Auftrag zu Hausaufgaben wird vor Unterrichtsschluss erteilt und bei Bedarf mit Hinweisen zu ihrer Bewältigung versehen. Die Erledigung der Hausaufgaben findet nicht im Unterricht statt.

Aufgabentypen/Aufgabenkultur:

Hausaufgaben müssen kollektive wie individuelle Lernfortschritte fördern. Vor allem fördern sie selbstregulierendes Lernen. Zur Ermöglichung dieses Lernzuwachses bedarf es entsprechend konzipierter Aufgabenstellungen (auch im Sinne der Binnendifferenzierung). Sie müssen diesbezügliche Kriterien wie Motivation/Lernfreude, eigenständige Lösbarkeit, Variabilität, Anwendungsbezug erfüllen. Sinnvoll sind Hausaufgaben nach den Prinzipien (a) Look this over, (b) Now try this bzw. Do it again, (c) More practice und transfer. Ebenso sinnvoll ist es, wenn Schülerinnen und Schüler im Zuge der Bewältigung von Hausaufgaben auch das entsprechende Lernziel, das strategische Vorgehen sowie Lösungsschwierigkeiten und Fragen zur Lösung bzw. zum Lösungsweg formulieren müssen.

Hausaufgabenheft:

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I führen ein möglichst einheitliches Hausaufgabenheft bzw. einen Schulplaner. In das entsprechende Heft tragen sie (a) die Aufgabenstellungen und (b) die Fristen für die Erledigung der Aufgaben ein. Hilfreich ist ein Wochenplanformular für Hausaufgaben, in das die Schülerinnen und Schüler eintragen, wann welche Hausaufgaben im Unterricht vorzulegen sind (= Auftragslage im Wochenplan; Buchführung: Was ist für wann zu tun? Was mache ich wann?).

Für die Klassenräume der Erprobungsstufe ist die Installation einer Hausaufgabentafel mit täglichen Aufzeichnungen über anfallende Hausaufgaben denkbar.

Zeitlicher Umfang:

Hausaufgaben müssen in deutlich begrenzten, angemessenen Zeiträumen zu erledigen sein (rechtliche Höchstgrenze für die Erprobungsstufe: insgesamt 90 Minuten; für die Mittelstufe: insgesamt 120 Minuten; für die Sekundarstufe II: insgesamt 180 Minuten). Zudem müssen sie ausgewogen (über die Woche bzw. den Monat) verteilt sein Die Klassenleitung beobachtet das Ausmaß der Hausaufgaben (entsprechende Einträge im Klassenbuch) und sorgt gegebenenfalls für einen entsprechenden Ausgleich bzw. für eine entsprechende Rhythmisierung. Eine Überbelastung durch Hausaufgaben (vor allem zu viel Zeitverbrauch, zu viel Druck/Stress als Leistungshemmnis) ist in jedem Fall zu vermeiden. Dieser Aspekt verlangt im Rahmen der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule eine funktionierende Erziehungspartnerschaft von Lehrern und Eltern sowie Kontrollmechanismen innerhalb der Lerngruppen. Auch regelmäßige Rückmeldungen von Schülerinnen und Schülern sowie Absprachen unter den in einer Klasse unterrichtenden Lehrerinnen bzw. Lehrern sind sinnvoll. Die für die Bewältigung einer Hausaufgabe vorgesehene Zeit ist ins Klassenbuch einzutragen.

Eltern sollten für entsprechende häusliche Arbeitsbedingungen sorgen und in Problemfällen (z.B. per Notiz) der Schule bzw. der Lehrkraft Mitteilung machen.

An Tagen mit Nachmittagsunterricht bzw. an Tagen, denen ein Feiertag folgt, werden in der Sekundarstufe I keine Hausaufgaben für den kommenden Schultag erteilt.

Überprüfung der Hausaufgaben:

Hausaufgaben sind von den Schülerinnen und Schülern ordnungsgemäß zu erledigen. Ihre ordnungsgemäße Erledigung ist eine Grundlage für die weitere Unterrichtsplanung. Sie werden zeitnah überprüft, besprochen und im fortlaufenden Unterricht ausgewertet. Möglichkeiten zu einer positiven Rückmeldung durch die Lehrerin bzw. den Lehrer sind ebenso zu nutzen wie Anlässe zur prozessorientierten Problemdiagnose und Lernberatung („Fehlerkultur“). Prinzip: Rückmeldung ist wichtiger als Ergebniskontrolle. Gegebenenfalls sind Unterstützungsmaterialien auszuhändigen.

Sinnvoll ist die frühzeitige Erarbeitung von Methodenbausteinen („Wie mache ich Hausaufgaben?“) z.B. durch das Klassenleitungsteam. Darüber hinaus sind schulische (= fachspezifische und fachübergreifende) Absprachen zur Behandlung von Hausaufgaben im Unterricht notwendig.

Für nicht volljährige Schülerinnen und Schüler gilt: Im Falle fortdauernd nicht angefertigter Hausaufgaben bzw. den Lernerfolg störender Auffälligkeiten sucht die Schule den Kontakt mit den Eltern.

Für die Sekundarstufe I gilt, dass die Nichtanfertigung bzw. Nichtvorlage derjenigen Hausaufgaben, die Grundlagen für die Mitarbeit im Unterricht darstellen, sich auf die Bewertung von Leistungen negativ auswirkt, wenn die entsprechende erfolgreiche Mitarbeit unterbleibt. Grundsätzlich sind Hausaufgaben (anders als Referate) in den Klassen 5 bis 9 aber nicht zu zensieren. Ebenso wenig zulässig ist die schriftliche Abfrage von als mündlich erteilten Hausaufgaben.

Für die Sekundarstufe II gilt, dass Hausaufgaben insgesamt bewertet werden (Bewertung nicht im einzelnen, sondern im Sinne des Gesamteindrucks). Ihre zumindest wiederholte Nichtanfertigung bzw. Nichtvorlage wird, wenn sie von den Schülerinnen und Schülern zu vertreten ist, wie eine nicht erbrachte Leistung gewertet.

Hausaufgabenbetreuung (übermittags):

Im Rahmen der Übermittagsbetreuung unterstützen Mentoren Schülerinnen und Schüler bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben. Diese Unterstützungsmaßnahme nimmt durchschnittlich 30 Minuten der täglichen Betreuungszeit in Anspruch.

Schulische Absprache zu Art und Umfang:

Hausaufgaben wie das Lesen einer Lektüre, der Praktikumsbericht, das Lernen von Vokabeln/Formeln/Regeln, das Üben der Aussprache von Wörtern einer Fremdsprache sind zumindest phasenweise unverzichtbar. Zeitlich begrenzte Aufgaben wie das Lösen einer Rechenaufgabe oder einer grammatischen Übung sind häufig zu verlagern in den Unterricht selbst (unterrichtliche Übungsphasen). Hier gilt zudem: Was man beherrscht, braucht man nicht zu üben. Zeitintensive Hausaufgaben wie Erörterungen, Kurvendiskussionen oder die Anfertigung einer Power-Point-Präsentation sind in ihrer Anzahl deutlich zu begrenzen. Vor allem gilt. Weg von der Hausaufgabe als täglicher Pflichtübung! Der Grundsatz für Hausaufgaben lautet: Maximaler Lernfortschritt bei minimalem Aufwand. Zudem sollten Hausaufgaben auf ein schuleigenes Leistungskonzept (mit Aussagen über Kernbereichskompetenzen, Standards, Basisqualifikationen, Bewertungen bzw. Korrekturen) abgestimmt sein. 

In der Regel gelten für Hausaufgaben folgende schulische Vereinbarungen:

(1) Die zeitliche Höchstgrenze für die tägliche Erledigung von Hausaufgaben wird im Verhältnis zu den landesweit geltenden Vorgaben gesenkt auf durchschnittlich 60 Minuten (Erprobungsstufe) bzw. 80 Minuten (Mittelstufe) bzw. 120 Minuten (Sekundarstufe II).

(2) In der Erprobungsstufe entfallen schriftliche (bzw. textuell zu entfaltende, aufsatzartige) Hausaufgaben in allen Fächern außer Deutsch, den Fremdsprachen und Mathematik. Die Hausaufgaben insgesamt dienen hier in erster Linie der Nachbereitung des Unterrichts.

(3) Für wöchentlich mehrstündig stattfindende Fächer gilt ansonsten: eine zeitintensive schriftliche Hausaufgabe pro Woche (maximal) und einmal pro Woche hausaufgabenfrei (minimal). Ausnahme: die 3. Fremdsprache in Klasse 8 sowie die 2. Fremdsprache in Klasse 9

(4) Für wöchentlich einstündig stattfindende Fächer gilt ansonsten: eine zeitintensive schriftliche Hausaufgabe alle zwei Wochen (maximal).

(5) Die entsprechenden Termine setzt die jeweilige Lehrerin bzw. der jeweilige Lehrer gemäß ihrer bzw. seiner Unterrichtsplanung.

(6) Die zur Erledigung der Hausaufgaben notwendigen Basisqualifikationen (z.B. beschreiben, berichten, erklären, erörtern können) müssen im Unterricht (gegebenenfalls auch in anderen Fächern) erarbeitet worden sein. Zudem gilt die Verpflichtung zur Förderung sprachlicher Fähigkeiten für Hausaufgaben in allen Fächern (diesbezügliche Hinweise sind auch bei der Besprechung der Hausaufgaben zu geben).

(7) Die Fachschaften beraten regelmäßig über Regelungen zur Umsetzung des Hausaufgabenkonzepts.

(8) Der veränderte Stundenrhythmus darf nicht zur Ausweitung des Hausaufgabenvolumens führen (z.B. in den LK oder bei einmaligem Unterricht pro Woche). Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass beim 60er Stundenrhythmus am JAG das morgendliche Gesamtstundenvolumen bereits um 30 Minuten (Sek I) bzw. um 60 Minuten (Sek II) über dem vorgesehenen Zeitumfangslimit liegt.

(9)Ein Teil der ehemals anfallenden Hausaufgaben ist zu ersetzen durch Übungen in Phasen, die durch die verlängerte Einzelstunde (60 bzw. 75 Minuten) bzw. durch Förderstunden entstehen (verändertes Unterrichtszeitmanagement).

(10) Der Umgang mit den (veränderten) Hausaufgaben findet im schuleigenen Methodenkonzept Berücksichtigung und wird in den Fächern der Fächergruppe I frühzeitig eingeübt.

(11) Das Hausaufgabenkonzept wird regelmäßig (frühestens aber nach einem Schuljahr) evaluativen Maßnahmen unterzogen.