Elternvertretung
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Arbeit der Elternvertretung am Josef-Albers-Gymnasium in Bottrop. Hier auf dieser Seite bekommen Sie allgemeine Informationen, wie Elternarbeit und Elternmitwirkung in Gremien geregelt und möglich ist.
Desweiteren nutzen wir die Gelegenheit, uns Ihnen vorzustellen. Auf der letzten Sitzung der Schulpflegschaft wurde ein neuer Vorsitz mit Stellvertretung gewählt.
Wir geben unser Bestes, um die Interessen und Belange der Eltern zu vertreten und dabei nie das Wohl der Schülerinnen und Schüler, sowie der Lehrkräfte aus den Augen zu verlieren. Schule wird nur gemeinsam gut!
Über die Emailadresse schulpflegschaft@jag-bottrop.de können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen!
Ihre und eure
Melanie van Kampen, Vorsitzende der Schulpflegschaft
Mitte: Melanie van Kampen (Vorsitzende)
Links: Tina Krämer (1. Stellvertreterin)
Rechts: Manuela Black-Winkler (2. Stellvertreterin)
Die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler des Josef-Albers-Gymansiums können gemäß Artikel 10 (2) der Verfassung für das Land NRW an der Gestaltung des Schulwesens aktiv mitwirken. Ermöglicht wird dies durch die Mitwirkung in Elternvertretungen.
Die konkrete Ausgestaltung der Elternvertretung ist im Schulgesetz für das Land NRW (Download) geregelt. Die Mitwirkung ist dabei auf verschiedenen Ebenen möglich.
Klassenebene (§73 SchulG)
Mitglieder der Klassenpflegschaft sind alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer und ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder der Klassensprecher. Die Klassenpflegschaft wählt in den ersten drei Wochen des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme. Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehört der Austausch von Informationen und Meinungen über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.
Jahrgangsstufenebene (§73 SchulG)
Nach Auflösen des Klassenverbandes am Ende des neunten Schuljahres ersetzt die Jahrgangsstufenpflegschaft die Klassenpflegschaft. Gebildet wird diese durch die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler. Für jeweils 20 Schülerinnen und Schüler wählt die Pflegschaft eine/n Vertreter/in sowie jeweils eine/n Stellvertreter/in, welche zu Mitgliedern der Schulpflegschaft werden.
Schulebene – Schulpflegschaft (§72 SchulG)
Die Schulpflegschaft wird gebildet aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie den gewählten Jahrgangsstufenvertretern. Beratend teilnehmen können an den Sitzungen die jeweiligen Vertreter sowie zwei von Schülerrat gewählte Schülervertreter. Des weiteren soll in beratender Form die Schulleiterin bzw. der Schulleiter ebenfalls teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt aus ihren Reihen eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie bis zu drei Vertreter/innen. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät in ihren Sitzungen über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und kann Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt unter anderem die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.
Schulebene – Schulkonferenz (§65 SchulG)
Zentrales Gremium unserer Schule ist die Schulkonferenz, die sich aus Lehrer-, Eltern- und Schülervertretern zusammensetzt. Die Schulkonferenz tagt in der Regel unter Vorsitz der Schulleiterin bzw. des Schulleiter einmal pro Halbjahr. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium in der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Beraten und beschlossen werden grundsätzliche Angelegenheiten der Schule, wie z.B.:
- Genehmigung des Schuletats
- Festlegung der beweglichen Ferientage
- Einführung von Lernmitteln
- Verwendung von Haushaltsmitteln
- Beschlussfassung zur konzeptionellen Arbeit der Schulebene
Darüber hinaus kann die Schulkonferenz Vorschläge und Anregungen an den Schulträger sowie die Schulaufsichtsbehörde richten.
Bei Fragen und Anregungen senden Sie uns bitte eine mail an die Adresse schulpflegschaft@jag-bottrop.de.
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